Zitate

aus Der Kleine Prinz – über die Kraft der Worte oder die Fantasie

"Als ich sechs Jahre alt war, sah ich einmal in einem Buch über den Urwald ein prächtiges Bild.

Es stellte eine Riesenschlange dar, die ein Wildtier verschlungen hatte.

Ich habe damals viel über die Abenteuer des Dschungels nachgedacht

und vollendete mit einem Farbstift meine erste Zeichnung.

Sie sah so aus:
Pilot zeigt dem Publikum das Bild von der Riesenschlange.

Ich habe den großen Leuten mein Meisterwerk gezeigt – so wie Ihnen jetzt – und sie gefragt, ob ihnen meine Zeichnung nicht Angst mache.

Sie haben nur geantwortet:

„Warum sollen wir vor einem Hut Angst haben?“ (Stimme aus dem Hintergrund)
Meine Zeichnung stellte aber keinen Hut dar, sondern eine Riesenschlange, die einen Elefanten verdaut.

Ich habe dann das Innere der Boa gezeichnet, um es den großen Leuten zu verdeutlichen. Sie brauchen ja immer Erklärungen.

Hier meine Zeichnung Nummer 2:
Pilot zeigt dem Publikum das Bild vom Elefanten im Inneren der Schlange.
Die großen Leute haben mir geraten, mit den Zeichnungen von offenen oder geschlossenen Riesenschlangen aufzuhören und mich mehr für Geografie, Geschichte, Rechnen und Grammatik zu interessieren.

So kam es, dass ich eine großartige Laufbahn als Maler bereits mit sechs Jahren aufgab.. "

Sonntag, 4. Januar 2015

4.1. recherche

kurze recherche zur geschichte der kriege übet Menschenrechte zu Arbeitsrecht:

quelle Wikipedia

7. Oktober 1974

Darüber hinaus kriminalisierte die Strafrechtsordnung „asoziales Verhalten“:

„(1) Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung dadurch gefährdet, daß er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit hartnäckig entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist, oder wer der Prostitutionnachgeht oder wer sich auf andere unlautere Weise Mittel zum Unterhalt verschafft, wird mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Haftstrafe, Arbeitserziehung oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. Zusätzlich kann auf Aufenthaltsbeschränkung und auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht erkannt werden.
(2) In leichten Fällen kann von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen und auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht erkannt werden.
(3) Ist der Täter nach Absatz 1 oder wegen eines Verbrechens gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, das sozialistische, persönliche, oder private Eigentum, die allgemeine Sicherheit oder die staatliche Ordnung bereits bestraft, kann auf Arbeitserziehung oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren erkannt werden.“


– § 249 Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten

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